Kontraindikationen
Nicht bzw. nur bedingt behandelt werden können Patienten bzw. Rehabilitanden in den folgenden Fällen:
- akutmedizinische Behandlungsbedürftigkeit
- mangelnder Behandlungs- und Rehabilitationsfähigkeit
- akute Eigengefährdung
- akute Fremdgefährdung
- inadäquate Eigenverantwortung
- unzureichende Integrations- bzw. Kooperationsfähigkeit
- Patienten mit Pflegestufe 2 oder 3.
Bitte wenden Sie sich an uns (
Kontakt). Wir geben Ihnen gern Auskunft, ob wir in Ihrem speziellen Fall behandeln können.


Indikationen