Qualitätsmanagement
Die gesetzlichen Grundlagen zur Qualitätssicherung sind in § 20 des Sozialgesetzbuches IX geregelt. Die Klinik am schönen Moos führt verschiedene Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch. Qualitätssicherung hat zum Ziel, die Qualität der konkreten alltäglichen Versorgungspraxis ständig kritisch zu reflektieren, d. h. zu prüfen, zu sichern und ggf. zu verbessern. Dieser kontinuierliche Beobachtungs- und Handlungsprozess gehört traditionell zum Selbstverständnis der Klinik, ihrer Mitarbeiter und ihres Trägers. Die Klinik orientiert sich klinisch an den jeweils aktuellen Leitlinien der relevanten medizinischen Fachgesellschaften.


Kliniküberblick