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Erwachsene mit Kindern und Jugendlichen

2007 hat der Gesetzgeber Eltern-Kind-Therapien zu Pflichtleistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung erklärt.

Die Klinik am schönen Moos bietet für Paare und Familien ein spezielles Setting. Es sind folgende Varianten möglich: Sie kommen als

  • Begleitperson mit Ihrem behandlungsbedürftigem Kind oder Kindern, bringen aber noch weitere Geschwisterkinder mit, oder
  • Sie sind Behandlungsperson und erhalten Therapien und bringen in Begleitung ihr Kind oder ihre Kinder mit.
  • Es können auch Eltern als Behandlungspersonen aufgenommen und die Kinder als Begleitpersonen untergebracht werden.
  • Ebenso kann nur die Mutter oder der Vater als Behandlungsperson aufgenommen werden und die zweite Elternhälfte mit dem Kind/den Kindern als Begleitpersonen mitgehen.
  • Die Aufnahme von behandlungsbedürftigem Elternteil sowie behandlungsbedürftigem Kind ist auch möglich.