Erwachsene mit Kindern und Jugendlichen
2007 hat der Gesetzgeber Eltern-Kind-Therapien zu Pflichtleistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung erklärt.
Die Klinik am schönen Moos bietet für Paare und Familien ein spezielles Setting. Es sind folgende Varianten möglich: Sie kommen als
- Begleitperson mit Ihrem behandlungsbedürftigem Kind oder Kindern, bringen aber noch weitere Geschwisterkinder mit, oder
- Sie sind Behandlungsperson und erhalten Therapien und bringen in Begleitung ihr Kind oder ihre Kinder mit.
- Es können auch Eltern als Behandlungspersonen aufgenommen und die Kinder als Begleitpersonen untergebracht werden.
- Ebenso kann nur die Mutter oder der Vater als Behandlungsperson aufgenommen werden und die zweite Elternhälfte mit dem Kind/den Kindern als Begleitpersonen mitgehen.
- Die Aufnahme von behandlungsbedürftigem Elternteil sowie behandlungsbedürftigem Kind ist auch möglich.


Indikationen