Weiterbildungsermächtigungen
Es besteht die Weiterbildungsermächtigung für die Ausbildung zum Facharzt
- Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (für 24 Monate)
- für Innere Medizin (für 6 Monate)
Es besteht die Weiterbildungsermächtigung für die Ausbildung zum Facharzt