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Weiterbildungsermächtigung
Es besteht die Weiterbildungsermächtigung für die Ausbildung zum Facharzt
- für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (für 36 Monate)
- für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -Psychotherapie (für 12 Monate)
- für Innere Medizin (für 6 Monate)
- für Physikalische und Rehabilitative Medizin (für 18 Monate)
